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Fliesen
Schnell­lade­infra­struktur

150 Millionen für gewerbliche Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förder­programm zur Errich­tung gewerb­licher Schnell­lade­infra­struktur fort und unter­stützt damit Unter­nehmen beim Auf­bau von Schnell­lade­infra­struktur für E-Pkw und E-Lkw.

Förderung von Elektromobilität
Bildquelle: Mennekes

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren

Gefördert werden gewerb­lich genutzte Schnell­lade­punkte sowie der dafür not­wendige Netz­anschluss. Dabei sind folgende Aus­gaben förder­fähig: Investitions­ausgaben für Schnell­lade­infra­struktur und tech­nische Aus­rüstung (z.B. elek­trische Strom­speicher) sowie Aus­gaben für Netz­an­schluss und Installation elek­trischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tief­bau.

Das BMDV-Förder­programm richtet sich vor allem an das Trans­portund Logistik­gewerbe, aber auch an Handwerks- und Gewer­be­be­triebe und weitere gewerb­liche Flotten­anwender wie z.B. Miet­wagen- und Car­sharing-Anbieter sowie Pflege­dienste.

Das Bundesministerium hat 150 Millionen Euro zur Ver­fügung gestellt. Anträge können über den Projekt­träger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.

Details zur Förderung:

  • Jedes antragstellende Unter­nehmen kann genau einen Antrag stellen.
  • Alle Anträge von verbundenen Unter­nehmen dürfen einen Gesamt­förder­betrag von 30 Mio. Euro nicht über­schreiten.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteils­finanzierung: Für kleine und mittlere Unter­nehmen ist eine Förder­quote von bis zu 40 % möglich, für Groß­unternehmen eine Förder­quote von bis zu 20 %.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Lade­punkt sind auf einen Höchst­betrag begrenzt, der von der DC-Lade­leistung dieses Lade­punktes ab­hängig ist. Bei einer Lade­leistung am Lade­punkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förder­betrag pro Lade­punkt für kleine und mittlere Unter­nehmen 14.000€, bei Groß­unter­nehmen 7.000€. Bei Lade­punkten mit einer maximalen Lade­leistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unter­nehmen maximal 30.000€ und Groß­unter­nehmen 15.000€.

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